Schwangere Ärztinnen unerwünscht

Trotz gültigem Arbeitsvertrag wird eine schwangere Ärztin von ihrem Chef schriftlich dazu aufgefordert, vor dem Stellenantritt zu kündigen. Die Finanzabteilung eines anderen Spitals ist nicht bereit, den vollen Mutterschaftsurlaub zu bezahlen und versucht, sich vor der Verantwortung zu drücken. Eine andere schwangere Ärztin wird gleich nach Stellenantritt wieder entlassen, ohne dass die bevorstehende Mutterschaft als Kündigungsgrund erwähnt wird. Oder die für die Assistenzstellen üblichen Einjahresverträge werden bei einer Schwangerschaft einfach nicht verlängert.

Der Rechtsberatung des VSAO liegen etliche Fälle vor die zeigen, dass die Spitäler auf Kosten der Ärztinnen sparen.

Wenn befristete Verträge wegen einer Schwangerschaft nicht verlängert werden oder den Ärztinnen sogar gekündigt wird, hat dies für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen. Der staatliche Mutterschutz sichert die werdenden Mütter finanziell wesentlich schlechter ab als der Gesamtarbeitsvertrag. Als sogenannt «nicht vermittelbar» erhalten sie auch keine Arbeitslosenunterstützung. Und wer stellt schon eine hochschwangere Ärztin ein, wenn sich gleichzeitig ein Arzt aus dem Ausland bewirbt?