Gesetz und Wirklichkeit

Über 60-Stunden-Wochen, Einsätze von zehn und mehr Tagen am Stück oder Arbeitstage, die schon mal über 20 Stunden dauern: Der Traumberuf wird im Alltag für viele Ärzte zum Albtraumberuf.

Die unmenschlichen Arbeitsbedingungen stehen im Widerspruch zum Gesetz: Nach mehreren Aktionen und politischen Vorstössen wurde im Jahr 2005 eine Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche festgelegt. Die Anzahl Arbeitstage am Stück wurde auf sieben begrenzt. Doch die Realität sieht oft anders aus. Die Liste widerrechtlicher Bedingungen lässt sich beliebig fortsetzen: Freitage werden nicht gewährt, Ferien und Pausen können nicht bezogen werden, Ruhezeiten beim Pikettdienst werden nicht berücksichtigt, Überstunden dürfen nicht aufgeschrieben werden oder werden nicht bezahlt, schwangere Ärztinnen müssen Nachtdienst leisten oder ihnen wird sogar gekündigt. Obwohl damit gegen geltendes Recht verstossen wird, reichen die Betroffenen nur selten Klage ein. Denn sie stehen während der Weiterbildungszeit in einem Abhängigkeitsverhältnis. Lange Arbeitszeiten gelten zudem bei einigen Chefärzten immer noch als Ausdruck von Leistungsfähigkeit, Leistungswille und ärztlichem Ethos.